Recht auf Reparatur – Informationen & Service | Wohnschätze
Recht auf Reparatur – was Du wissen solltest
Seit dem 31. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regelungen zum sogenannten Recht auf Reparatur. Damit soll erreicht werden, dass bestimmte Produkte länger genutzt und bei einem Defekt häufiger repariert werden können.
Doch was bedeutet das für Dich, wenn Du ein Produkt bei Wohnschätze gekauft hast? Und wer ist bei einer Reparatur eigentlich der richtige Ansprechpartner?
Wir möchten Dir hier die wichtigsten Informationen geben und gleichzeitig transparent erklären, was wir als Händler für Dich tun können – und wo unsere Möglichkeiten leider enden.
Was bedeutet das neue Recht auf Reparatur?
Das neue Recht auf Reparatur gilt seit dem 31. Juli 2026 für bestimmte Produktgruppen. Dazu gehören unter anderem verschiedene Elektro- und Elektronikgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Kühlgeräte, Fernseher, Monitore, Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone. Auch bestimmte Staubsauger, Saugroboter sowie weitere Produkte können unter die neuen Regelungen fallen.
Für die betroffenen Produktgruppen gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. Je nach Produkt können Hersteller unter anderem verpflichtet sein, Ersatzteile bereitzustellen und Reparaturen zu ermöglichen. Die entsprechenden Verpflichtungen bestehen je nach Produktgruppe für unterschiedliche Zeiträume, teilweise 7 oder 10 Jahre.
Wichtig: Das neue Recht auf Reparatur gilt nicht automatisch für jedes Produkt und auch nicht für jeden Defekt.
Recht auf Reparatur und Gewährleistung – wo liegt der Unterschied?
Das neue Recht auf Reparatur und die gesetzliche Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge.
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung
Wenn Dein bei uns gekauftes Produkt einen Mangel aufweist, der unter die gesetzliche Gewährleistung fällt, bist Du zunächst bei uns als Verkäufer richtig.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt bei Neuware grundsätzlich zwei Jahre. Sie betrifft Mängel, deren Ursache bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war.
Für Käufe ab dem 31. Juli 2026 gilt außerdem: Wird ein Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Reparatur behoben, verlängert sich die Gewährleistungsfrist für die Ware auf drei Jahre.
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kann bei bestimmten Produkten zusätzlich das neue Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller bestehen.
Diese Reparatur ist grundsätzlich nicht kostenlos. Der Hersteller kann für die Reparatur ein angemessenes Entgelt für Arbeitszeit und Material verlangen.
Was können wir als Händler für Dich tun?
Wir möchten Dich auch nach dem Kauf nicht einfach mit einem defekten Produkt alleinlassen.
Wenn Du ein Produkt bei Wohnschätze gekauft hast und nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung eine Reparatur erforderlich wird, prüfen wir gerne, welche Möglichkeiten für Dein Produkt bestehen.
Ob und wie wir Dich dabei unterstützen können, hängt jedoch vom jeweiligen Hersteller, Produkt und vorhandenen Serviceweg ab.
Wenn wir den betreffenden Hersteller weiterhin führen und dieser einen entsprechenden Reparatur- oder Kundenservice anbietet, können wir Dich bei der Kontaktaufnahme beziehungsweise der weiteren Abwicklung unterstützen.
Eine allgemeine Reparaturabwicklung für sämtliche von uns irgendwann verkauften Produkte können wir jedoch nicht anbieten.
Warum ist die Reparaturabwicklung nicht immer direkt über uns möglich?
Nicht jedes Produkt beziehen wir direkt vom Hersteller. Je nach Artikel arbeiten wir auch mit Großhändlern und anderen Lieferanten zusammen.
Dadurch können unterschiedliche Wege entstehen:
- Wir können direkt mit dem Hersteller oder einem Servicepartner zusammenarbeiten.
- Die Reparaturanfrage muss über unseren Lieferanten beziehungsweise Großhändler weitergeleitet werden.
- Der Lieferant muss die Anfrage wiederum an den Hersteller oder einen vom Hersteller beauftragten Servicepartner weitergeben.
- Bei Herstellern mit Sitz außerhalb Deutschlands kann je nach Fall auch ein Bevollmächtigter oder Importeur zuständig sein.
Diese unterschiedlichen Abläufe können dazu führen, dass eine Reparaturanfrage nicht unmittelbar bearbeitet werden kann.
Warum kann eine Reparatur manchmal länger dauern?
Das neue Recht auf Reparatur ändert leider nichts daran, dass Reparaturen in der Praxis von den vorhandenen Service- und Kommunikationswegen abhängig sind.
Wenn wir eine Reparaturanfrage an einen Hersteller, Lieferanten oder Servicepartner weitergeben, haben wir auf dessen interne Bearbeitung, Terminplanung, Ersatzteilverfügbarkeit oder Rückmeldung keinen direkten Einfluss.
Auch wenn wir Deine Anfrage selbstverständlich weiterverfolgen, können wir deshalb keine bestimmte Bearbeitungs- oder Reparaturzeit garantieren.
Bitte habe Verständnis dafür, dass die Bearbeitung je nach Hersteller, Produkt und Serviceweg unterschiedlich lange dauern kann.
Was passiert, wenn der Hersteller nicht mehr existiert?
Das neue Recht auf Reparatur setzt voraus, dass für das betreffende Produkt eine verantwortliche Stelle vorhanden ist, die die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen kann.
Wenn ein Hersteller nicht mehr existiert, seinen Reparaturservice eingestellt hat oder für das betreffende Produkt keine entsprechende Reparaturmöglichkeit mehr anbietet, können auch wir als Händler keine Reparatur erzwingen oder selbst übernehmen, wenn uns dafür weder ein Hersteller-Service noch eine geeignete Reparaturmöglichkeit zur Verfügung steht.
Wir prüfen in solchen Fällen gerne, ob es noch einen zuständigen Lieferanten, Servicepartner oder eine andere Möglichkeit gibt.
Was ist, wenn wir den Hersteller nicht mehr führen?
Auch hier gilt: Wir können nur dann sinnvoll unterstützen, wenn uns ein entsprechender Serviceweg zur Verfügung steht.
Führen wir einen Hersteller nicht mehr und besteht keine Geschäftsbeziehung mehr, können wir eine Reparaturabwicklung über diesen Hersteller nicht zuverlässig für Dich übernehmen.
In einem solchen Fall empfehlen wir Dir, Dich direkt an den Hersteller beziehungsweise den für das Produkt zuständigen Servicepartner zu wenden.
Wenn Du uns die entsprechenden Produktdaten zur Verfügung stellst, helfen wir Dir gerne dabei zu prüfen, welcher Ansprechpartner für Dein Produkt zuständig sein könnte.
Was solltest Du für eine Reparaturanfrage bereithalten?
Damit wir beziehungsweise der Hersteller oder Servicepartner Dein Produkt möglichst schnell zuordnen können, sind folgende Angaben hilfreich:
- Bestell- oder Rechnungsnummer
- Hersteller
- Modell- oder Typenbezeichnung
- Artikelnummer
- Seriennummer, sofern vorhanden
- eine möglichst genaue Beschreibung des Defekts
- bei Bedarf Fotos oder Videos des Fehlers
Je genauer die Angaben sind, desto einfacher lässt sich feststellen, welcher Reparatur- oder Serviceweg für Dein Produkt infrage kommt.
Unser Service für Dich
Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben in erster Linie den Hersteller betreffen, möchten wir Dich bei Problemen mit einem bei uns gekauften Produkt nicht einfach alleinlassen.
Wir prüfen deshalb gerne, ob wir Dir weiterhelfen können und welcher Ansprechpartner für Dein Produkt zuständig ist.
Bitte beachte jedoch, dass wir als Händler nicht für die Reparaturkapazitäten, Ersatzteilverfügbarkeit, Bearbeitungszeiten oder Entscheidungen eines Herstellers, Großhändlers oder externen Servicepartners verantwortlich sind.
Wenn die weitere Abwicklung über eine dieser Stellen erfolgen muss, können wir den Vorgang begleiten und Dich über Rückmeldungen informieren, die eigentliche Bearbeitung liegt jedoch bei der jeweils zuständigen Stelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesetzliche Gewährleistung: Bei einem entsprechenden Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist bist Du bei uns als Verkäufer richtig.
- Recht auf Reparatur: Gilt nur für bestimmte Produktgruppen und richtet sich grundsätzlich an den Hersteller.
- Nach Ablauf der Gewährleistung: Bei betroffenen Produkten kann weiterhin ein gesetzlicher Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller bestehen.
- Reparaturen sind nicht grundsätzlich kostenlos: Der Hersteller kann ein angemessenes Entgelt verlangen.
- Nicht jeder Hersteller wird von uns weiterhin geführt: In diesem Fall kann eine Abwicklung über uns unter Umständen nicht möglich sein.
- Hersteller, Lieferant und Servicepartner: Je nach Produkt können unterschiedliche Stellen an der Reparaturabwicklung beteiligt sein.
- Bearbeitungszeiten: Auf die internen Abläufe und Wartezeiten von Herstellern, Lieferanten und Servicepartnern haben wir keinen direkten Einfluss.
- Wir helfen trotzdem gerne: Wir prüfen, welcher Weg für Dein Produkt möglich ist und unterstützen Dich im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Reparieren statt vorschnell ersetzen
Wir finden den Grundgedanken des neuen Rechts auf Reparatur sinnvoll: Ein defektes Produkt muss nicht automatisch zum Wegwerfprodukt werden.
Gleichzeitig wissen wir aus unserer täglichen Arbeit, dass eine Reparatur in der Praxis nicht immer so schnell und einfach funktioniert, wie es gesetzliche Vorgaben vermuten lassen.
Deshalb möchten wir Dir keine Versprechen machen, die wir nicht selbst einhalten können. Wir sagen Dir lieber ehrlich, welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen und welchen Teil der Reparaturabwicklung wir für Dich übernehmen können.
Du hast Fragen zu einem bei Wohnschätze gekauften Produkt? Sprich uns gerne an – wir schauen gemeinsam, was möglich ist.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die für das jeweilige Produkt geltenden Regelungen und Bedingungen des Herstellers.